Beschluss:
(
22 : 1 ) = angenommen
- Der Stadtrat der Stadt Immenstadt i. Allgäu beschließt die
Einstellung des am 25.06.2020 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplanes "Diepolz Süd". Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan
(maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet
sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 136/2 (Teilfläche).
- Der Stadtrat der Stadt Immenstadt i. Allgäu beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Diepolz
Süd" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Diepolz"
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1
Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Diepolz Süd" und 2.
Änderung des Bebauungsplanes "Diepolz" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück
mit der Fl.-Nr. 136/2 (Teilfläche).
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
- Abrundung des Siedlungskörpers von Diepolz
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer zusätzlichen Häuserzeile
- Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu erarbeiten. Für das weitere Verfahren ist der Bau- und Umweltausschuss gem. GeschO zuständiges Beschlussorgan.